Rechtliches
Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Stand: 23. September 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen SOMEFEX, Inhaber Daniel Wiechmann, Astrid-Lindgren-Weg 24, 30982 Pattensen (nachfolgend „SOMEFEX“), und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Webdesign und Website-Erstellung, Suchmaschinenoptimierung (SEO und Local SEO), Social Media Marketing, Online-Werbung, Bewertungs- und Reputationsmanagement, Digitalberatung, Blockchain-Beratung sowie damit verbundene Betreuungs-, Pflege- und Hostingleistungen.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn SOMEFEX ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(1) Angebote von SOMEFEX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn SOMEFEX den Auftrag des Auftraggebers in Textform (zum Beispiel per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
(3) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls einer gemeinsamen Leistungsbeschreibung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(1) SOMEFEX erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. SOMEFEX ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen.
(2) Bei Leistungen der Suchmaschinenoptimierung, des Social Media Marketings, der Online-Werbung und des Reputationsmanagements schuldet SOMEFEX die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, etwa bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweiten, Bewertungen oder Anfragen. Die Ergebnisse hängen auch von Faktoren ab, auf die SOMEFEX keinen Einfluss hat, zum Beispiel von Algorithmen und Richtlinien der Plattformbetreiber.
(3) SOMEFEX setzt ausschließlich rechtlich zulässige Methoden ein. Gekaufte oder gefälschte Bewertungen sowie Maßnahmen, die gegen die Richtlinien der Plattformbetreiber verstoßen, sind nicht Gegenstand der Leistungen.
(4) Beratungsleistungen im Bereich Blockchain sind technischer und strategischer Natur. SOMEFEX erbringt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
(1) Soweit für die Leistungserbringung Leistungen Dritter erforderlich sind, zum Beispiel Hosting, Domains, Software-Lizenzen, Bilddatenbanken oder Werbebudgets auf Plattformen wie Google oder Meta, werden diese im Angebot ausgewiesen.
(2) SOMEFEX ist berechtigt, solche Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Werden sie im Einzelfall im Namen von SOMEFEX beauftragt, erstattet der Auftraggeber die entstehenden Kosten gegen Nachweis. Für Werbeanzeigen auf Plattformen Dritter gelten zusätzlich deren Bedingungen und Richtlinien. Werbebudgets trägt der Auftraggeber.
(1) Der Auftraggeber stellt SOMEFEX alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen, zum Beispiel Texte, Fotos, Logos, Grafiken und Zugangsdaten, rechtzeitig und in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an den überlassenen Inhalten verfügt und diese keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt SOMEFEX von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Auftraggeber hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(3) Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Inhalte verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht. Pflichtangaben wie Impressum und Datenschutzerklärung stellt der Auftraggeber bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Verzögert sich die Leistung, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Auftragserteilung, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. SOMEFEX informiert den Auftraggeber vorab über wesentlichen Mehraufwand.
(3) Werkleistungen, zum Beispiel die Erstellung einer Website, sind nach Fertigstellung abzunehmen. SOMEFEX kann dem Auftraggeber hierfür eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert oder die Leistung produktiv nutzt, zum Beispiel durch Veröffentlichung der Website. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat kann SOMEFEX angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt verlangen. Einmalige Leistungen werden nach Abnahme oder Fertigstellung abgerechnet, laufende Leistungen monatlich oder wie im Angebot vereinbart.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. SOMEFEX ist in diesem Fall außerdem berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Beträge zurückzubehalten.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Für laufende Leistungen, zum Beispiel Website-Betreuung, Hosting, SEO-Betreuung oder Social-Media-Management, gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
(2) Ist nichts anderes vereinbart, kann ein Vertrag über laufende Leistungen von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) SOMEFEX räumt dem Auftraggeber an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Bei Websites umfasst dies insbesondere das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Website öffentlich zugänglich zu machen und zu betreiben. Weitergehende Nutzungen, zum Beispiel die Verwendung von Gestaltungen in anderen Medien, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
(3) Der Auftraggeber darf Inhalte der Website wie Texte, Bilder und Angebote jederzeit selbst ändern und aktualisieren oder durch Dritte ändern lassen.
(4) Für eingesetzte Software Dritter, zum Beispiel WordPress, Plugins, Themes, Schriftarten oder Bilder aus Bilddatenbanken, gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Open-Source-Software bleibt unter ihrer jeweiligen Lizenz.
(1) SOMEFEX darf den Auftraggeber und die für ihn erbrachten Leistungen nach Projektabschluss als Referenz nennen, zum Beispiel auf der eigenen Website und in Präsentationen, und dabei Screenshots und das Logo des Auftraggebers verwenden. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
(2) SOMEFEX ist berechtigt, in angemessener Form auf der erstellten Website auf die Umsetzung durch SOMEFEX hinzuweisen, zum Beispiel durch einen dezenten Hinweis mit Link im Fußbereich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(1) SOMEFEX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SOMEFEX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet SOMEFEX nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre, es sei denn, die Datensicherung gehört ausdrücklich zu den vereinbarten Leistungen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SOMEFEX.
Ereignisse höherer Gewalt, zum Beispiel Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder Ausfälle von Netzen und Diensten Dritter, die SOMEFEX nicht zu vertreten hat, befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. SOMEFEX informiert den Auftraggeber unverzüglich.
(1) Beide Seiten behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
(2) Soweit SOMEFEX im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel im Rahmen von Hosting, Wartung oder der Betreuung von Formularen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Nach vollständiger Bezahlung übergibt SOMEFEX dem Auftraggeber auf Wunsch die für den Betrieb und die Pflege der Website erforderlichen Daten, zum Beispiel eine vollständige Sicherung der Website. Offene Arbeitsdateien und Entwürfe sind nur herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Pattensen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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