SOMEFEX AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SOMEFEX (Daniel Wiechmann), Stand: 01.11.2019

1. Allgemeines
a) SOMEFEX erbringt, aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, Leistungen mit unterschiedlichen Leistungsumfang im Bereich Social Media Marketing, Erstellung von Webpräsentationen und thematischer Netzwerke, zur Steigerung des Bekanntheitsgrades und Informationsverteilung, SEO, Lokalen SEO und Datenoptimierung. Darüber hinaus fallen sämtliche digitale Arbeiten gemäß geschlossenen Vertrages in den Leistungsumfang der SOMEFEX.

b) Mit Abschluss eines Vertrages über Sach- und/oder Dienstleistungen der SOMEFEX erkennt der Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) der SOMEFEX dessen nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

c) Angebote der SOMEFEX sind freibleibend und bis zur Auftragsbestätigung unverbindlich.

d) Ein Vertrag über die entsprechende Dienstleistung kommt mit der Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die SOMEFEX an den Auftraggeber nach dessen Auftragserteilung in jedweder schriftlichen Form an die SOMEFEX zustande.

e) Der Leistungsumfang, wird auf den Bedarf des Kunden abgestimmt und individuell vertraglich geregelt.

2. Arbeitskräfte
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, von der SOMEFEX bereitgestelltes Personal einzusetzen.

b) Muss SOMEFEX zur Erfüllung des Auftrags des Kunden, Verträge mit Drittanbietern z.B. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen oder Anbietern von Webspace) abschließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Stellvertretung des Auftraggebers.

c) SOMEFEX erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. SOMEFEX ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, SOMEFEX hierzu Vollmacht zu erteilen.

d) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von SOMEFEX abgeschlossen werden, sind SOMEFEX die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.

3. Mitwirkung des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber verpflichtet sich, SOMEFEX alle Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.

b) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen und das Material, die er SOMEFEX zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Der Auftraggeber hat SOMEFEX von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, soweit der Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass ihn kein Verschulden trifft.

c) Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit SOMEFEX abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

4. Haftung des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber haftet der SOMEFEX für alle Schäden und Aufwendungen, welche die SOMEFEX durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassung des Auftraggebers, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Auftraggebers mit seinem oder seiner vorgenannten Mitarbeiter Wissen am Aufnahme- / Übertragungsort aufhalten, entstehen oder der SOMEFEX durch behördliche Auflagen oder Empfehlungen erwachsen.

b) Die Haftung des Auftraggebers umfaßt auch Folge- und Ausfallschäden, die der SOMEFEX durch das Schadensereignis entstehen, sofern sie mit diesem in einem ursächlichen Zusammenhang stehen (z.B. Umsatz- bzw. Vermietausfälle infolge Zerstörung oder Beschädigung dem Auftraggeber vermieteter oder zum Gebrauch überlassener Geräte, Unfallfolgekosten oder Personalunfällen wie Arbeitsunfall, Lohnfortzahlung etc.) einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung.

c) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich. Die SOMEFEX ist berechtigt, Handlungen und Maßnahmen, die gefährlich erscheinen, zu untersagen bzw. die Vornahme aller erforderlich erscheinenden Sicherheitsmaßnahmen zu verlangen.

d) Der Auftraggeber ist der SOMEFEX zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie durch rechtswidriges Verhalten des Auftraggebers veranlaßt wird, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder wenn der Auftraggeber vertraglich festgelegte Termine nicht einhält. Die Ersatzpflicht bezieht sich in solchen Fällen auf die volle Höhe der ausgefallenen Leistung, es sei denn, dass es der SOMEFEX gelingt, für die Ausfallzeit einen anderen Auftraggeber zu finden.

e) Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene oder vermietete Geräte ausreichend zu versichern. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, alle durch die Inanspruchnahme der Leistungen entstehenden Risiken, insbesondere das Haftpflichtrisiko gegenüber den Produktionsmitwirkenden oder sonstigen Dritten ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

f) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und/oder für die Bearbeitung von- Bild und Tonaufnahmen erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu erwerben und garantiert, dass er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung gegenüber der SOMEFEX hergeleiteten Ansprüche Dritter wird der Auftraggeber der SOMEFEX freistellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

5. Haftung der SOMEFEX
a) Sofern die SOMEFEX durch nicht von ihm / ihr zu vertretende Umstände – wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, begründete Terminüberschreitung anderer Auftraggeber, Unterbrechung infolge von Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschäden oder sonstigen Unterbrechungen die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erbringen können, steht dem Auftraggeber kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu. Dies gilt insbesondere im Bereich der Aussen- und Satellitenübertragung für von der SOMEFEX im Vorfeld der Produktion geleistete Planungs- und Beratungstätigkeiten sowie Auslagen für Vorbesichtigungen und/oder durch der SOMEFEX vorverauslagte Raumsegmentkosten. Die SOMEFEX wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, dem Auftraggeber auch nach Ablauf der Vertragszeit ihre Betriebseinrichtungen und Arbeitskräfte für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die SOMEFEX unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Verpflichtungen wirtschaftlich zumutbar ist.

b) Die Haftung für Verbindlichkeiten, Verdienstausfall, Schadenersatzforderungen (wie beispielsweise für entgangenen Werbeeinnahmen, Erstattung seitens des Auftraggebers eingesetzter oder anderweitig beauftragter Sach-, Dienst- und Personalleistungen) und/oder etwaige andere Forderungen des Auftraggebers oder dessen Auftraggeber, die durch Nichterfüllung der Dienstleistung von der SOMEFEX zustande kommen, ist ausgeschlossen.

c) Bei von der SOMEFEX schuldhaft verursachten Beschädigungen oder Abhandenkommen von zur Bearbeitung überlassenem Film- und Bandmaterial beschränkt sich die Haftung auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge. In allen sonstigen Fällen gelten für die Haftung von der SOMEFEX die folgenden Bestimmungen: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieses gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von durch der SOMEFEX beauftragte Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetzes haftet die SOMEFEX auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen. Ist die von der SOMEFEX erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet die SOMEFEX sich – unter Ausschluss weiterer Ansprüche – nach ihrer Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um von der SOMEFEX verschuldete Mängel handelt und die Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes von der SOMEFEX möglich ist. Die Haftung für Mangelfolge- und Begleichschäden ist ausgeschlossen.

e) Die SOMEFEX ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen des Auftraggebers das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Benutzer zahlungsunfähig geworden, ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs- oder eines Konkursverfahrens gestellt oder abgelehnt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet worden ist, oder wenn der Auftraggeber die Betriebssicherheit gefährdet oder Handlungen unternimmt, die geeignet sind, die Interessen der SOMEFEX zu gefährden, und er diese Handlungen trotz Fristsetzung nicht einstellt.

6. Vergütungsberechnung
a) Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann SOMEFEX für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht von SOMEFEX zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen. Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch SOMEFEX ersetzt.

b) Bei einmalig zu erfüllenden Aufträgen erfolgt die Rechnungstellung nach Abnahme. Bei Aufträgen für die durch B2N Leistungen über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten erbracht werden, vereinbaren die Parteien monatliche oder pro Quartal zu leistende/ nach Arbeitsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen.

c) Rechnungsreklamationen sind innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungserteilung bei der SOMEFEX vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt. In keinem Fall wird durch die Reklamation die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgehoben.

d) Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

7. Nutzungsrechte
a) SOMEFEX räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.

b) Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite/ Webauftritten oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht von SOMEFEX gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SOMEFEX und sind zusätzlich zu vergüten.

c) SOMEFEX ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen. SOMEFEX hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Webseite.

d) Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung von SOMEFEX vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der Zustimmung von SOMEFEX.

e) Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.

8. Herausgabe von Daten
a) SOMEFEX übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann SOMEFEX ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.

b) Hat SOMEFEX dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von SOMEFEX verändert werden.

c) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

9. Eigentums- und Rechtsvorbehalt
a) Das Eigentum an Gegenständen, die dem Auftraggeber zu übereignen sind, geht erst mit vollständiger Bezahlung aller Forderungen der SOMEFEX gegen den Auftraggeber auf diesen über. Das gleiche gilt für den Übergang von Rechten auf den Auftraggeber, sofern die SOMEFEX im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte erwirbt.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
a) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der SOMEFEX und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Hannover vereinbart.

9. Sonstiges
a) Alle von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

b) Die hier veröffentlichten Geschäftsbedingungen gelten seit dem 01.11.2016. Sollten die Geschäftsbedingungen seitens der SOMEFEX geändert werden, gelten die entsprechenden Änderungen erst für nach der Änderung abgeschlossene Verträge. Der Zeitpunkt der letzten Änderung ist aus der Datumsangabe unter Punkt 9.b) ersichtlich.

c) Sollte eine der o. a. Regelungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt.

Webseiten & Online-Marketing sind unsere Leidenschaft. Wir finden für jede Anforderung die passende digitale Lösung. 


Lokal vor Ort in Pattensen.

In der digitalen Welt Zuhause.